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Child robbery and trafficking by JA, Inobhutnahme durch Jugendamt, trata de menores y robo de ninos

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  • 7 mar 2020
  • 23 Min. de lectura

Actualizado: 15 abr 2022


FP: 1. Frau Aumüller, Ihr Leidensweg – die Trennung von Ihrer Tochter durch das Jugendamt – ging mit Sorgerechts-Streitigkeiten los. Erzählen Sie doch einmal wie alles begann

Nach der Trennung meines Exmannes Herrn Aumüller und mir gab es von 2000 - 2012 gerichtlichen Streit um´s Haus und um´s Umgangs- und Sorgerecht für die drei Kinder Tina, Cäsar und Quirin. Sein schlechtes Reden über mich führte beim Kreisjugendamt La. (KJA La) zur Massenpanik und -hysterie. Wegen meinem Kampf um die Kinder und das Haus zu behalten galt ich als nicht kooperative Mutter. 2010 zog Herr Husel, Ex-Lebensgefährte und Vater meines 4. Kindes Sabina, nun 12 Jahre, ab 2007 zweiter Kreditnehmer des Hauses, wegen einer Umgangsregelung vor das Amtsgericht La.


FP: 2. Inwieweit spielt(e) das Verhalten Ihrer Expartner mit?

Herr Aumüller lebte mit meiner Freundin und ihren 3 Kindern von 2001-2013 in ihrem Haus. Zu seiner Gewissenserleichterung inszenierte er Dramen. Er sagte: "So was wie Dich hätte man früher als Hexe verbrannt" und drohte weiter zu machen bis ich in der Psychiatrie bin, mein Haus, Kinder, Arbeit verliere. Wenn ich ganz unten bin, werde ich meine Schuld erkenne. 2010 zogen Tina und Cäsar zu ihm in seine Wohnung, Quirin 2014. Herr Husel drohte beim Umgang am 25.6.2016, mich als seinen Feind zu zerstören und etwas zu tun, dass Sabina zur Pflegemutter kommt. Ich sofort mein Haus, das sich seit 2015 in Zwangsversteigerung befindet, verlassen muss und er keine Zinsen mehr zahlen braucht. Am 26.6.16 machte Herr Husel eine Gefährdungsmeldung beim KJA La. wegen Baufälligkeit des Hauses, häuslicher Ordnung usw. und wandte sich an Fr. Barbel wegen mehr Umgang.


FP: 3. Mit Ihrer jüngsten Tochter Sabina verreisten Sie ins Ausland – wie kam es dazu?

Fr. Barbel wollte mit mir und Kind sprechen, da Herr Husel mehr Umgang wollte, d.h. Übernachtungen der Sabina bei ihm.

FP: 4. Was erlebten Sie und Ihr Kind im Auslandsurlaub?

Laut Akte hatte Herr Husel am 5.8.16 in Kooperation mit dem KJA La. eine Vermisstenanzeige und eine wegen Entziehung Minderjähriger gemacht. Ich erfuhr 2 Tage nach der Abreise von der Suche von Interpol trotz meinem alleinigen Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht für Sabina, wenn wir nicht sofort zurückkommen. Da ich nicht wusste, wann uns Interpol sucht und ich dachte, das wäre bereits der Fall, trauten wir uns nicht mehr zurück. Fr. Ilner vom KJA La. wusste laut Akte von meiner Mutter und meinen Cousinen in Slowenien, meinem Ex-Heimatland, dass es Sabina gut geht. Wir hatten einen schönen Aufenthalt in Ljubljana, Celje, Kranj, Ptuj, Sezana vor Triest, Portoroz, Izola, Koper, Piran am Meer mit Übernachtungen in Hostels. Zuvor und danach waren wir u.a. in Graz, Innsbruck in Hostels.


FP: 5. Wie kam es zur Rückkehr in die BRD?

Als die KJA La., Herr Husel, sein RA Anton von meiner Online- Anzeige mit Suche einer Wohnung in Wien, Tschechien, Slowakei im Dezember 2016 erfuhren, meldete uns die Polizei laut Akte zwecks besserer weltweiter Suche mit Interpol am 15.12.16 mit Wohnsitz in Riemingen ab. Zuletzt waren wir kurz in einem Heim für EU-Migranten in Wien. Laut Akte forderte uns das Amt für Familie, Kinder, Jugend in Wien i.V.m. der Cariatas-Rückkehrberatung im Auftrag des KJA La. zur Rückkehr in die BRD auf. Am 24.12.16 kehrten wir mit dem Bayernticket zurück und kamen in der Bahnhofsmission in M. an, die uns an das Frauenobdach weitervermittelte.


FP: 6. Was werfen sie dem vor der Flucht zuständigen Kreisjugendamt La. vor?

Die Gefährdungsmeldungen von Kindsvater Herrn Husel und seiner Schwester Fr. Reichl wurden nie mit mir wie vorgeschrieben etabliert. Ich wusste nie, was mir vorgeworfen wird außer Baufälligkeit und häusliche Ordnung. Trotz meiner Vorlage des Hausgutachtens vom Juli 2017, dass das Haus nicht baufällig und mit Einschränkungen bewohnbar ist, forderte mich Frau Barbel am 2.8.16 mündlich zum Umzug auf. Laut Akte erteilte mir Frau Ilner per Schreiben vom 4.8.16 die Auflagen bis 10.8.16 in eine Pension zu ziehen und Sabina zur stationären Abklärung der Lunge, einer Mangelernährung und -entwicklung abzugeben. Außerdem sollte ich eine Schweigepflichtsentbindung für mein bereits durch das Kreisjugendamt La. im Kinderschutzteam der soziopädriatischen Abteilung des Kinderkrankenhauses, das mit der Kinder- und Jugendhilfe kooperiert, angemeldetes Kind unterschreiben. Sonst wird mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Da es unmöglich war in 6 Tagen ein Zimmer in den wegen Asylanten und den Sommerferien überfüllten Pensionen zu finden, zwang man uns in´s Ausland. Die Flucht legte man mir hinterher als Verhaltensauffälligkeit aus, wegen der ich die Bedürfnisse von Sabina nicht erkennen und erfüllen könne. Zudem suchte uns das KJA La. in Zusammenarbeit mit Herrn Husel, seinem Anwalt Herrn Anton, der Montessori-Schule G., der Kripo La. und der Polizei V..


FP: 7. Warum hat man Ihnen das Kind nicht sofort nach der Rückkehr in die BRD weggenommen?

Ab 27.12.16 bekamen wir ein Zimmer im Frauenobdach. Laut Akte prüfte und beschloss das KJA La. eine Inobhutnahme, da es nach § 86 Abs. 4 S.1 SGB VIII zuständig war. Ich hatte keinen Wohnsitz in Deutschland und der gewöhnliche Aufenthalt von Sabina in den letzten 6 Monaten war B. im Landkreis La. Da Fr. Trautl vom JA M. laut Akte bei einer Abklärung durch Fr. Ilner vom KJA La. unsere erneute Flucht fürchtete, drohte sie mir bei ihrem überraschenden Besuch mit Fr. Benedikt am 29.12.16 mit Verfolgung bei Missachtung ihrer mündlichen Auflage Deutschland und M. nicht zu verlassen. Fr. Trautl und Fr. Daschner vom Frauenobdach zwangen mich trotz meines bis 27.2.17 befristeten Mietvertrages zur Wohnsitzanmeldung beim Kreisverwaltungsreferat, da sie mir M. wegnehmen wollten. Sie suchten einen Grund und vermutlich war kein Heimplatz frei. Obwohl Frau Benedikt beim Einzelgespräch mit Sabina keine Kindeswohlgefährdung feststellte, bestand Fr. Trautl auf einer weiteren Abklärung der Gefährdungsmeldung vom 26.6.16 und auf meine Zusammenarbeit mit Frau Benedikt, als ob ich dann Sabina behalten könnte.


FP: 8. Was werfen Sie dem Jugendamt M. vor?

Es wollte laut meinem Anwalt unbedingt das Kind haben um mich zu zwingen in Deutschland zu bleiben und Macht und Kontrolle über mein Kind und mich auszuüben. Das Jugendamt hat laut Posts von Herrn Olivier Karrer auf facebook den politischen Auftrag, Eltern und Kinder an die Wirtschaftsgesellschaft Deutschland mit ihrer Arbeitskraft, Vermögen, Nachkommen, Erbe zu binden. Unter Kindeswohl versteht es das gesamtwirtschaftliche Wohl aller Deutschen, das über ein Kind erwirtschaftet wird. Kinder alleinerziehender Mütter mit Auslandsbezug oder anderer ethnischer Herkunft sind die Zielgruppe für Inobhutnahmen. JA M. war nicht zuständig, weil das Frauenobdach nicht unsere Wohnung und weder unser gewöhnlicher Aufenthalt noch Wohnort war. Die Gefährdungsmeldung vom 26.6.16 wurde nie wie vorgeschrieben mit mir etabliert, sodass ich die weiteren Vorwürfe des Herrn Husel nie erfuhr. Mein bis 27.2.17 befristeter Mietvertrag wurde heimlich vom Jobcenter wegen Abklärung meiner angeblichen Verhaltensauffälligkeiten durch das JA M. in Kooperation mit der Grundschule, dem Frauenobdach bis 27.4.2017 verlängert.

Nach der Rückkehr erhielten wir sofort beim ersten Gespräch mit Fr. Trautl und Frau Benedikt vom Jugendamt M. am 29.12.16 eine Auflage, dass das Kind den Aufenthaltsort M. und Deutschland nicht mehr verlassen dürfe. Das Kreisjugendamt La. wollte laut Akte eine Inobhutnahme machen, aber das Jugendamt M. befürchtete, ich könnte bei der alten Sachbearbeiterin Fr. G. vom Kreisjugendamt La. wieder ins Ausland fliehen. Somit übernahmen sie den Fall und behaupteten sie seine zuständig, da ich in M. bleiben wolle. Dabei stellten sie keine Kindeswohlgefährdung fest, wollten aber trotzdem weiterhin die alte Gefährdungsmeldung vom Kindsvater beim Kreisjugendamt La. weiter abklären. Ich sollte mit ihnen zusammenarbeiten, worauf ich gezwungen war, mich am 30.12.16 mit Wohnsitz in M. im Frauenobdach anzumelden trotz befristetem Mietvertrag für 6 Wochen und nur einem kleinen Zimmer mit Gemeinschaftsküche. Ich wollte nicht in M. bleiben, da dort akute Wohnungsnot herrscht. Ohne richtige Wohnung hatten wir in M. keinen Wohnort und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt. Dieser gewöhnliche Aufenthalt war zuletzt in B., im Landkreis La. Somit war nach Paragraph 86 Abs. 4 S.1 SGB VIII das Jugendamt zuständig, wo der Erziehungsberechtigte, nämlich ich, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wie es bei mir vom 15.12.-29.12.16 der Fall war, in den letzten 6 Monaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Also war das Kreisjugendamt La. zuständig.

Die Gefährdungsmeldungen von Kindsvater Herrn Husel und seiner Schwester Fr. Reich wurden nie Demnach war nach § 86 Abs.4 S. 1 SGB VIII das Jugendamt zuständig, wo wir in den letzten 6 Monaten unseren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, das war aber B. und somit das Kreisjugendamt La.

Fehler 2: Fr. Benedikt stellte am 29.12.16 im alleinigen Gespräch mit Sabina laut Akte keine Kindeswohlgefährdung fest. Da wir nicht mehr in dem Haus wohnten sondern im Frauenobdach und es dem Kind gut ging, gab es keine Erfordernis zur weiteren Abklärung der Gefährdungsmeldung vom 26.6.2016. Vielleicht um einen Grund für die Inobhutnahme vor Gericht zu suchen und mir dann wie geschehen beim Richter in der 8-a Gefährdungsmeldung mangelnde Mitwirkung und sonstiges vorwerfen zu können. Vielleicht war kein Heimplatz frei.

Fehler 3: Ich erhielt am 29.12.2016 von Fr. Trautl vom Jugendamt M. eine mündliche Auflage, M. und Deutschland nicht zu verlassen sonst verfolgen sie uns. Dabei garantiert der Art. 13 GG die Freizügigkeit. Diese Auflage, dass das Jugendamt nicht mit einem Wechsel des Wohnsitzes der Sabina im Frauenobdach einverstanden ist, sofort benachrichtigt werden will um beim Gericht den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zu beantragen, erhielt das Frauenobdach von Fr. Benedikt am 3.2.17 ohne mein Wissen schriftlich. Somit wollte das Jugendamt M. mein Kind von Anfang an haben, aber vermutlich war kein Heimplatz frei. Fr. Benedikt stellte am 29.12.16 erst besprechen und dieses müsse zustimmen. Statt zuzustimmen, verlangte Fr. Wolf für das Telefonat mit Fr. Emil eine Schweigepflichtsentbindung, die ich ihr nicht gab. Sogar mein Anwalt meinte, das ist doch nicht nötig. Dabei war das JA M. zum Zeitpunkt März 2018 nicht für das Umgangsverfahren zuständig. Auch Fr. Ymer bot beim Gespräch mit Ergänzungspflegerin Fr. Wolf u. Fr. Przybirowski am 24.9.2017 an, meinen Umgang zu begleiten. Fr. Wolf lehnte ab, da sie Fr. Ymer nicht für neutral hielt. Das JA M. hat nur Angst, dass ich Zeugen haben könnte, dass der Umgang gut läuft.


FP: 9. Wie lief die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und BSA Fr. Benedikt, ihren Krankheitsvertretungen Fr. Hof, Herr Blümel vom JA vor der Inobhutnahme?

Laut Fr. Benedikt und Fr. Hof gut. Fr. Benedikt drohte trotz meinem Montessori(Monte)-Schulvertrag G., dass mich die Monte bei Sabina´s Erscheinen anzeigt und favorisierte die Regelschule und eine Abklärung der Sabina durch einen Psychiater. Die mir durch Fr. Benedikt aufgezwungene Hilfe bei der Montessori-Schulplatzsuche führte zur Absage aller Montessori-Schulen. So musste Sabina ab 20.1.17 nach drei Montessori-Schuljahren die 3. Klasse in der mit dem JA kooperierenden staatlichen Grundschule wiederholen. Geplant war laut meinem ohne "Hilfe" und Wissen der Frau Benedikt am 31.3.17 geschlossenen Montessori-Schulvertrages B. bis September. Fr. Hof zwang mich zwecks Hilfe zu einem Schulgespräch am 6.3.2017 mit der Lehrerin Fr. Speyer, der Colehrerin Fr. Korinth und der Rektorin Fr. Kolbeck. Fr. Hof erpresste meine Unterschrift für einen Intelligenztest der Sabina mit der Drohung des Schulsorgerechtsentzuges oder der Herausnahme des Kindes durch einen Vierzeiler ans Gericht. Die sonderpädagogische Testung der Sabina in Mathematik und Deutsch durch den mobilen sonderpädagogischen Dienst, die Fr. Speyer als Referendarin für sich selbst als Hilfe anforderte und deshalb meine Zustimmung nicht benötigte, war bis auf den IQ-Test abgeschlossen. Das Ergebnis erfuhr ich wegen der Inobhutnahme am 5.4.17 nie. Am 1.2.17 erteilten mir Fr. Hof und Fr. Benedikt im Schutzkonzept die Auflagen für meine Teilnahme an einer Umgangs- und Schuldenberatung, die ich erfüllte. Die ambulante Erziehungshilfe wollte ich erst annehmen, wenn bei mir ein Stillstand eintreten sollte. Das JA wollte über die Auflagen die Hand drüber halten.


FP: 10. Was passierte vor der Inobhutnahme?

Fr. Benedikt vom JA M. stellte im Rahmen der Amtshilfe am 13.1.17 an Fr. Ilner vom KJA La. Fragen zwei Fragen. Erstens, ob eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit in bezug auf Kooperation vorlag. Zweitens, ob es Gefährdungsmomente hinsichtlich der 3 anderen Kinder gab. Fr. Ilner schickte die Akten mit den Vorwürfen und der Gefährdungsmeldung des Vaters für Quirin´s Untergewicht ohne mein ärztliches Attest, das ihm Normalgewicht bescheinigte, so wie das Schreiben von Fr. Bär aus Tina´s Wohngruppe per Post bis 1.2.17 an Fr. Benedikt. Alles warf ein schlechtes Licht auf meine Kooperation und auf mein Verhalten. Laut Akte war bei der kollegialen Fallberatung des JA M. am 1.2.17 die Inobhutnahme unvermeidbar, nur über den Zeitpunkt war man sich uneinig. Gründe: Ich könnte die Bedürfnisse des Kindes nicht wahrnehmen und erfüllen, sei nicht psychiatrisch behandelt, könnte mit dem Kind fliehen und biete deshalb zu wenig Stabilität und Kontinuität, gebe dem Kind zu wenig zu essen, hätte das Kind nicht psychiatrisch wegen Dyskalkulie abgeklärt usw.. Am 3.2.17 schickte Frau Benedikt laut Akte die mündliche Auflage von Frau Trautl vom 29.12.16, dass das Jugendamt nicht mit einem Wechsel des Wohnsitzes von Sabina einverstanden ist und mir bei Auszug das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, an das Frauenobdach. Am 22.2.17 schrieb Fr. Trautl auf das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft La. hin, dass das Kind zur Schule geht, im Frauenobdach wohnt und aktuell keine Kindeswohlgefährdung besteht und sie mich wegen Fluchtgefahr nicht befragen sollen. Dies trotz einer von insgesamt drei Gefährdungsmeldungen der mit dem JA kooperierenden Frau Daschner vom Frauenobdach, die am 24.3.17 von Fr. Benedikt über die geplante Inobhutnahme informiert und um Stillschweigen gebeten wurde. Am 30.3.17 rief Fr. Benedikt in der 8-a Meldung das Familiengericht M. wegen Gefahr in Verzug und meiner mangelnden Zusammenarbeit an. So entzog mir die Richterin Bernauer vom AG M. am 31.3.17 mein alleiniges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bis auf die Vermögenssorge.


FP: 11. Wie lief die Inobhutnahme ab?

Am 5.4.17 wurde Sabina vermutlich ohne vorgeschriebenen Gerichtsvollzieher mit Polizei und Jugendamt während der Schule wegen Gefahr in Verzug mit dem Zwang der Herausgabe in Obhut genommen und gegen ihren Willen in das Kinderschutzhaus M. des Kinderschutzbundes entführt, wo laut Sabina alle Beteiligten wie Fr. Daschner vom Frauenobdach, die Lehrerinnen usw. anwesend waren. Sabina dachte sich schon, dass die alle das gesagt haben, sie bekäme nicht genug zu essen. Meine Tochter sagte aber stets, dass sie genug zu essen bekam. Ich wurde telefonisch von Fr. Benedikt über die Inobhutnahme informiert, die Gründe sollte ich beim morgigen Gespräch im JA erfahren, wo ich nicht allein hingehen wollte. Am 6.4.17 widersprach ich der Inobhutnahme schriftlich, mein Anwalt Herr Leckner und ich erhielten nie einen vorgeschriebenen schriftlichen Inobhutnahmebescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.


FP: 12. Durch den Kampf mit dem Jugendamt haben Sie sowohl den Job als auch Ihr Haus verloren, wie kam es dazu?

Durch den Umzug von Tina und Cäsar zum Vater am 23.12.2010 und von Quirin 2014 kam mein nicht ganz abbezahltes Haus 2015 in das Zwangsversteigerungsverfahren, das am 31.1.2017 mit der Zwangsversteigerung endete. Durch die Flucht, die Suche der Polizei nach uns, war der angestrebte Mietkauf nicht möglich. Wegen der Inobhutnahme kann ich in meinem Beruf als Erzieherin nicht mehr arbeiten und bekomme ab 50+ schwer einen anderen Job. Mein Antrag auf Umschulung wird vermutlich laut Schreiben der deutschen Rentenversicherung abgelehnt, weil ich das Angebot einer sechswöchigen Reha zur Belastungserprobung und Arbeitserprobung weit weg nicht annehme. Laut meiner Ärztin ist eine Reha oder Kur unnötig und laut IHK kommt wegen meinem Alter nur der Beruf als Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen in Frage, sodass eine Arbeitserprobung in verschiedenen Berufen unnötig ist und den Staatssäckel belastet. Zudem führt meine Ablehnung des Angebotes der med.-beruflichen Reha zur leistungssperre beim Jobcenter und evtl. bei Arbeitsagentur, die ab 1.1.20 bei länger andauernder Krankheit zuständig wäre und nur zahlt, wenn ich noch länger als 6 Monate krankgeschrieben werde.


FP:13. Wie sieht es mit den Grund- und Menschenrechten aus?

Es handelt sich um eine Verfolgung und Diskriminierung als alleinerziehende Mutter mit Auslandsbezug aufgrund meiner ethnischen Herkunft Slowenien und meinem katholischen Glauben. Ich durfte mit alleinigem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht mit meinem Kind wohnen, wo ich will, auch im Ausland. Laut Art. 13 GG gibt es Freizügigkeit in der BRD, ich aber bekam sofort nach der Rückkehr die Auflage München nicht mehr zu verlassen. Das Jugendamt favorisierte eine staatliche Schule statt der Montessori-Schule. Das Kind hat ein Recht auf Familie und ich habe nach Art. 6 GG ein Recht auf Pflege und Erziehung des Kindes. Sabina hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und ich habe ein Umgangsrecht und -pflicht. Die Fremdunterbringung und ca. 21-monatige Ausgangssperre ist Entführung, Kindesraub, Misshandlung Schutzbefohlener, Freiheitsberaubung der M., Entfremdung, sexueller, körperlicher, seelischer Missbrauch im Heim, weiße Folter von Kind und mir, Einschränkung der Religionsausübung von uns beiden usw..


FP: 14. Welche Verfahrensfehler werfen sie der Richterin Bernauer vor, die das Amtsgericht M. am 1.8.2019 verlassen hat?

https://www.bundestag.de/resource/blob/581922/166fafe930d2f399dcdde95d793cf06e/19_04_qualitaetssicherung-in-kindschaftsverfahren-data.pdf

Es besteht laut Kinderschutzkommission ein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf Qualität der Richter, der Verfahrensbeistände, der Jugendamtsmitarbeiter und der Gutachter

Fehler 1: Nichteinhaltung von Verfahrensregeln: Kind wurde nicht von Richterin Bernauer angehört, erst nach meinem Umgangsverbot am 13.7.2018

Fehler 2: Richterin Bernauer machte nie eine Umgangsregelung.

Fehler 3: Fr. Bernauer hat erst am Schluss auf meine Beschwerde hin geantwortet, welches Jugendamt für das Umgangsverfahren zuständig ist. Sie hielt das Jugendamt A., mein Anwalt Mönch dagegen das Kreisjugendamt M. für zuständig. Da die Richterin aber keine Akte und keinen Bericht an das zuständige Jugendamt geschickt hat und dieses deshalb keine Sachkenntnis hat, ist das JA M. zuständig, obwohl es im Umgangsverfahren kein Verfahrensbeteiligter ist. Darum sollen die Aussagen der Mitarbeiter des Jugendamtes M. auch in die zwei Zwangsgutachten bei den gleichzeitig zu verhandelnden Hauptverhandlungen elterliche Sorge und Umgang einbezogen werden. Das OLG deckt die Richterin Bernauer.

Es gibt gesetzliche Muss-Vorschriften, die sich an Jugendämter und Familiengerichte wenden, wie z.B. den § 1887 BGB, wonach das Jugendamt aus der Amtsvormundschaft zu entlassen ist, sobald ein geeigneter ehrenamtlicher Einzelvormund zur Verführung steht. Dabei scheint die Vorschrift in Vergessenheit geraten zu sein, dass ein Amtsvormund die gesetzliche Ausnahme darstellt. Diese Vorschrift besteht im Wissen des Gesetzgebers, dass Amtsvormundschaft und Jugendamt einen gewaltigen Interessenskonflikt beinhaltet, obwohl der Amtsvormund angeblich weisungsfrei wäre. Er ist es aber in der Praxis regelmäßig nicht, ebenso wie Verfahrensbeistände aus einem Pool, der vom Jugendamt kontrolliert wird (z.B. vom Verein Anwalt des Kindes M. e.V., eine Abteilung des Jugendamts M.). Es kann nicht sein, dass eine gesetzliche Vorschrift bis hinauf zum OLG ignoriert wird, weil nicht (mehr) sorgeberechtigten Eltern das Anhörungsrecht und das Wunsch- und Wahlrecht verweigert wird und ggf. gesetzwidrigen Vorschlägen des Jugendamtes bzw. von Verfahrensbeiständen nachgekommen wird. Begründungen wie "das Jugendamt wird schon wissen, was es tut" und Kommentare der Justizverwaltung, es gäbe eine richterliche Entscheidungsfreiheit für Rechtspfleger (richterlich oder rechtspflegerisch? Der Rechtspfleger hat ausschließlich nach gesetzlicher Checkliste zu entscheiden!) sind fehl am Platze. Auch scheint sich bis zu den höheren Gerichten (OLG, Kammergericht) noch immer nicht herumgesprochen zu haben, dass Amtsverfahren von Amts wegen zu führen sind und daher nicht sorgeberechtigte Antragsteller für ihre "Anregung" im Amtsverfahren nicht mit Gerichtskosten "sanktioniert" werden dürfen. In der Folge müsste auch klar sein, wer im Amtsverfahren Gutachten zu bezahlen hat: Selbstverständlich der Auftraggeber, es sei denn, das Gutachten sei (wieder mal) fachlich mangelhaft und somit unbrauchbar. Würde das regelmäßig geschehen, wären fachlich mangelhafte Gutachten im Familienrecht Rechtsgeschichte aus spätestens 2020. Jedenfalls ist keinesfalls bei den Eltern abzuzocken, die sich dagegen nicht wehren können.

Leider erreichen allerdings die Stellungnahmen der wenigen echten Experten nur die wenigsten Augen und Ohren der Abgeordneten, die sich gleichzeitig von gut betuchten "Experten" aus der Lobby der Nutznießer der Kinder -und Jugendhilfe-Industrie bezirzen und beeinflussen lassen. Bekanntermaßen fließen pro Heimkind und Monat im Schnitt zwischen 6 und 7,5 tausend € an Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die als "Wohltäter" zusätzlich noch Spendengelder einnehmen. Wahnsinn, was man mit so viel Geld alles machen könnte. Für Geld, da kann man alles kaufen, auch Leute, die dem Ball nachlaufen, aber natürlich auch Nicht-Fußballer.

So viele, dass man nicht durchblickt, weil alles so wirr ist und immer mehr neue Fehler hinzugefügt werden um alte Fehler zu vertuschen. Das OLG wies meine 3. Beschwerde wegen Ablehnung meines Befangenheitsantrages gegen Richterin Bernauer, die am 1.8.2019 das AG verlassen hat, am 2.10.19 ohne Zulassung von Rechtsmitteln zurück statt die Beschlüsse der Richterin Bernauer aufzuheben und neu zu verhandeln. Laut BGH Urteil entfällt nach dem Weggang des Richters das Rechtsschutzbedürfnis. Ich will, dass meinem Befangenheitsantrag gegenüber Fr. Bernauer stattgegeben wird, ihre falschen Beschlüsse aufgehoben werden und neu verhandelt wird. Mir droht die von der Richterin Siebert angeordnete psychiatrische und psychologische Zwangsbegutachtung und ggf. Betreuung mit Zwangseinweisung bei den kommenden gleichzeitig zu verhandelnden Hauptverhandlungen elterliche Sorge und Umgang.

Bei der Beschwerdeverhandlung vor dem OLG M. am 5.9.2017 wurde ich ohne mein Wissen und nach früherer Ablehnung von Gutachten von der Mediatorin Dr. Ebert zwangsbegutachtet. Da ich spät eine Akteneinsicht beim JA M. bekommen hatte und dann wegen einer Fußverletzung Bettruhe hatte, konnte ich nicht die gesamte Jugendamtsakte ans OLG schicken. Deshalb stand ich auf um dem Richter die Akte zu übergeben. Nach Art. 103 GG steht mir rechtliches Gehör zu. Dies wurde mir von der Gutachterin als motorische Unruhe und Verhaltensauffälligkeit ausgelegt und wegen Fremd- und Kindeswohlgefährdung ein Umgang unter strenger fachlicher Aufsicht in geeigneten Räumen und auf Mindestmaß empfohlen. Die Verhandlung war rechtswidrig, da das Jugendamt den Schriftsatz und das Gutachten erst kurz zuvor dem Anwalt gegeben hat, aber nicht mir. Ich konnte dann nicht dazu Stellung nehmen und die Gutachterin hatte beim Kind einen Depressionstest gemacht, den sie ohne Approbation zwar durchführen, auswerten, aber nicht interpretieren hätte dürfen. Trotzdem deutete sie daraus eine Traumatisierung und Kindeswohlgefährdung des Kindes im Ausland. Der Richter verließ sich rechtswidrig voll darauf, wies deshalb meine Beschwerde zurück, da er aus der Interpretation der Gutachterin einen starken Schaden beim Kind im Ausland und deshalb Kindeswohlgefährdung festzustellen meinte. Prof. Leitner überprüfte den Schriftsatz bezüglich des Vaters, der Testung des Kindes sowie die gutachterliche Stellungnahme und befand beide als nicht den wissenschaftlichen Mindeststandards entsprechend. Zudem nannte Dr. Ebert selbst diese beiden Schriftstücke nicht Gutachten sondern nur gutachterliche Stellungnahme.

Fehler 6: Die Richterin lud zum 1. Verhandlungstermin im Umgangsverfahren im März 2018 das nicht zuständige JA M., vergaß aber, die Umgangspflegerin Fr. D. zu laden. Danach befand sich Frau D. im Urlaub, sodass der neue Termin auch wegen unserem folgenden Befangenheitsantrag im April 18 ausfiel. Danach war ich krank und es folgten mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richterin, sodass bis heute nicht verhandelt und bei den Hauptverhandlungen nicht begutachtet wurde. Zudem ist die Zuständigkeit des Jugendamtes für die elterliche Sorge von Anfang an und für das Umgangsverfahren immer noch nicht geklärt.


FP:15. Wie verlief der begleitete Umgang?

Die Betreuer von Heim, psychologischem Fachdienst und vom Verein Anwalt des Kindes redeten mir massiv dazwischen, provozierten, störten, drohten mit Umgangsabbruch, verkürzten den Umgang usw., was ich mir nicht gefallen ließ und durch meinen Widerspruch zur getrübten Atmosphäre bzw. schlimmstenfalls zum Streit zwischen Betreuer und mir führte. Sabina und ich verstanden uns meist gut und waren glücklich zusammen. Allerdings taten die Betreuer alles um diese glückliche Zeit zwischen Sabina und mir zu verkürzen, zu verhindern, zu stören und meist nachträglich zu zerstören, damit Sabina dann nach dem Streit mit den Betreuern ein positives Gefühl im Heim bekommt. Oft warfen sie mir bei meinem normalen Reden mit Maria Kindeswohlgefährdung, Belastung der Sabina, eine geplante Flucht vor, deuteten an, ich könnte die Bedürfnisse meiner Tochter nicht erkennen, geplante usw. Die Betreuerin Frau Berger von der Inobhutnahmegruppe in Haus 5 untersagte mir beim einzigen Umgang im Garten im Juli 17 das Herumgehen mit Maria Hand in Hand, weil sie immer hören müsse, was wir sprechen und dies dann nicht möglich sei. Wegen ständiger Massenpanik und -hysterie von Heim und JA. M. vor meiner erneuten Flucht mit Kind ins Ausland holte sie eine zweite Betreuerin hinzu, die sich durch fortwährende Fragen angeblich nach meinem Wohlbefinden erkundigte, damit ich nicht mit Sabina weglaufen könne. Auf die Toilette durften Sabina und ich nicht gemeinsam gehen. Sowohl einmal die Heimleitung Frau Zeppelin als auch die anderen Betreuer standen in der Toilette und hielten die Türe auf. Einmal gab mir Sabina Toilettenpapier, weil ich keines hatte. Fast sahen mich die Betreuer in ihrer Furcht Maria könnte mir etwas von ihrer Entführung durch Fr. Benedikt vom JA M. und der Polizei usw. erzählen, auf der Toilette sitzen. Im Dezember 2017 wollte ich mit Sabina hinter die Couch um einige Zeit mit ihr unbeobachtet zu sein. Die Heimbetreuerin Fr. Saphir von Haus 1 sprang auf und sagte, wir dürfen nicht hinter die Couch gehen, weil sie uns immer sehen müsse. Ich könnte dem Kind einen Fluchtplan zustecken. Ich meinte, dass diese Angst von Jugendamt und Heim einer Paranoia ähnele. Fr. Saphir hatte vor kurzem einen Abgang mit Zwillingen gehabt und ich benannte das als eine Strafe Gottes.


FP:16. Das Jugendamt hat Ihrer Meinung nach eine systematische Entfremdung zwischen Sabina und Ihnen betrieben, wie sah das aus?

Danach warfen mir das Jugendamt und das Heim ein angebliches Beten für den Tod der Zwillinge von Frau Saphir vor. Deshalb stellten sie mich als Fremdbedrohung hin, als ob ich wie eine Hexe magische Kräfte hätte. Frau Meyer von der Heim-Vermittlungsstelle im Jugendamt M. schrieb, dass sich die Betreuer weigerten meinen Umgang zu begleiten und dieser auf Psychologen vom pädagogischen Fachdienst des Heimes auf montags alle 2 Wochen verschoben wird. Bis Dezember 2016 hörten fünf Erzieher aus Haus 1 zu arbeiten auf. Sabina und andere Kinder wurden wegen Personalmangel in ständig wechselnde andere Häuser und Heime für einige Wochen aufgeteilt. Dabei war Sabina am 13.7.2017 nur aufgrund der Angst von Jugendamt, Ergänzungspflegerin und Heim vor meiner Entführung und ihrem Weglaufen aufgrund des höheren Personalschlüssels in die heilpädagogisch-integrative Gruppe in Haus 1 gekommen. Als einmal die Heimleitung Fr. Zeppelin unseren Umgang begleitete, stellte sie uns plötzlich Fr. Dr. Prioli vom Verein Anwalt des Kindes als neue Umgangsbegleitung vor, obwohl meine Tochter und ich den pädagogischen Fachdienst behalten wollten. Fr. Zeppelin meinte, der hätte dafür keine Zeit. Frau Dr. Prioli verbot meiner im März 2018 als Umgangsbegleitung mitgebrachten Bekannten Fr. Emil die Anwesenheit beim Umgang, weil das Jugendamt zustimmen müsse. Dies tat Frau Wolf nicht sondern verlangte von mir für ein Telefonat mit Frau Emil eine Schweigepflichtsentbindung, die ich nicht erteilte. Dabei war das JA M. seit meinem Umzug nach A. im November 2017 nicht für das Umgangsverfahren zuständig und beantragte auch nach unserem gerichtlichen Umgangsantrag keine Verfahrensbeteiligung.


FP:17. Wie kam es zu Ihrem letzten Umgang mit Heim- und anschließendem Umgangsverbot am 18.6.18?

Ich habe sie das letzte Mal beim Umgang am 18.6.2018 gesehen. Da sagte die Umgangsbegleitungsvertretung Fr. Böber-Heindl vom Verein Anwalt des Kindes sofort zu Beginn, dass sie vom Jugendamt die Anweisung hat, sofort den Umgang abzubrechen, wenn wieder eine Kindeswohlgefährdung ist. Dabei kann bei einem begleiteten Umgang gar keine Kindeswohlgefährdung sei. Ich hatte am 24.5.17 die Vereinbarung für 1 Stunde begleiteten Umgang 1 mal wöchentlich am Sonntag 1 Stunde erhalten. Der Umgang wurde im Januar 2018 auf montags 1 Stunde mit Psychologen vom pädagogischen Fachdienst, vom Jugendamt mit der Begründung verschoben, ich hätte für den Tod der Zwillinge der Fr. Perez gebetet. Deshalb sei ich eine Fremdgefährdung und Bedrohung für die Heimbetreuer. Bis Ende Dezember 2016 hörten fünf Erzieher aus Haus 1 zu arbeiten auf und meine Tochter und andere Kinder wurden wegen Personalmangel in andere Häuser und Heime aufgeteilt. Am 29.1.2018 fand der 1. Umgang mit dem päd. Fachdienst statt, beim letzten Umgang am 12.3.2018 stellte uns die Heimleitung Fr. Bommer unerwartet eine Fr. Simmerl als zukünftige Umgangsbetreuerin vom Verein Anwalt des Kindes, einer Abteilung des Jugendamtes vor. Meine Tochter und ich wollten den pädagogischen Fachdienst behalten. Fr. Karber meinte, der hätte dafür keine Zeit. Mein Wunsch- und Wahlrecht nach Art. 5 SGB V bezüglich Umgangsbegleiter wurde nicht gewährt, da eine Kooperationspartnerschaft zwischen dem Verein Anwalt des Kindes und dem Jugendamt besteht wie ich später durch eine andere Person erfuhr. Mir und meiner zum Umgang mitgebrachten Person Fr. Olo wurde gesagt, das Jugendamt müsse zustimmen. Was es natürlich nicht tat und eine Schweigepflichtsentbindung für ein Telefonat von Fr. Olo mit der Ergänzungspflegerin von mir verlangte, die ich natürlich nicht erteilte. Dabei war dieses Jugendamt zum Zeitpunkt März 2018 nicht für das Umgangsverfahren zuständig.

Bereits am 24.9.18 beim Gespräch mit der Ergänzungspflegerin Frau Hummer und ihrer Vorgesetzten Frau Przebala sagte Frau Hummer immer wieder, dass es nur mein Wunsch sei, Umgang mit meiner Tochter Caroline zu haben. Ich betonte, dass es Carolines Wunsch sei und sie dies bei der 1. Kindesanhörung überhaupt am 11.7.2018 mitteilen konnte, dass sie zur Mama zurück wolle, wenn es ginge. Und dass "wenn es ginge, will ich zur Mama", keine Kindesworte sind und die Richterin zusammen mit der Verfahrensbeistand Frau Müller vermutlich Suggestivfragen gestellt hat. Frau Hummer meinte, dass sie festhalten, es sei nur mein Wunsch und sie da eine andere Vorgehensweise haben. Fr. Przebala fügte hinzu, dass sie mit Caroline drüber reden müssen. Da wusste ich, dass sie Caroline manipulieren werden, damit sie mit mir keinen Umgang mehr haben will. Und das taten sie tatsächlich. Mir wurde klar, dass sie mir Caroline nicht mehr zurückgeben wollen nach der Devise ohne Umgang keine Rückführung. Im Gespräch am 28.1.2019 ging es um künftigen Umgang, indirekt dass ich mein Kind nicht zurückbekomme und um Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Erst solle ich langsam wieder mehrere Jahre einen begleiteten Umgang haben aber dabei nichts reden dürfen nur spielen. Ich wies auf den sexuellen Missbrauch hin, den sie als gewollte kindliche Spielereien von Caroline und den Jungen abtaten. Frau Przebala meinte dann, dass Caroline bald in die Pubertät kommt. Frau Hummer fragte, ob ich Caroline dann loslassen könne? Außerdem sagte Frau Przebala, dass es ohne Umgang keine Rückführung gibt. Sie wollten unbedingt den sexuellen Missbrauch im Heim vertuschen und hatten Angst, dass beim Reden und Umgang mit mir, die Wahrheit heraus kommt. Ich wies darauf hin, dass Caroline bei der letzten Anhörung durch die Richterin Bogel am 13.11.18 gesagt hatte, dass sie keinen Umgang mit mir haben will aber zu mir zurück will, wenn es ginge, sonst lieber zum Vater. Mit lieber meinte Caroline, lieber als im Heim zu bleiben. Sie meinte nicht damit, lieber als zu mir zurück zu gehen. So liest sich das aber im Vermerk. Denn aus dem Heim will sie raus, sagte sie zur Richterin. Als Frau Bogel fragte, ob das nicht ein Widerspruch sei, sagte Caroline nichts. Klar, weil sie nicht wusste, was dagegen spricht, weil diese Worte nicht von ihr kamen. Frau Przebala meinte, da müssen sie mit Caroline drüber reden. Da wusste ich, dass sie sie diesbezüglich beeinflussen würden. Dies bestätigte sich.

Mein Kind wurde laut der 1. Anhörung durch die Richterin Bogel nach meinem Umgangsverbot von den Betreuern so fest gepackt, dass es ihr weh tat. Ich teilte den Polizisten mit, dass es sich hier um eine Täter-Opfer-Umkehr handelt und Caroline im Thomas-Moranus-Kinderheim sexuell missbraucht wurde. Die Polizisten sagten, sie werden Caroline deshalb verhören, aber nur wenn ich endlich verschwunden bin. Der Polizist drohte mir zweimal wegen meinem durch ihn ausgesprochenen Heimverbot mich bei erneutem Erscheinen im Heim in´s Gefängnis einzusperren. Natürlich befragten die Polizisten trotz meiner Aufforderung meine Tochter nicht nach dem sexuellen Missbrauch im Heim, wie ich ein paar Tage später bei meinem Anruf bei der Polizei in Ottobrunn erfuhr. Mir wurde gesagt, ich solle eine Anzeige wegen sexuellem Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft machen und ich würde verwirrt reden. Diese Unterstellung, Beleidigung verbot ich mir. Caroline und ich tauschten am 18.6.18 trotz vorherigem schriftlichem Verbot der Frau Hummer die Tagebücher aus. Danach legte ich das Schildkrötentagebuch auf meinen Rucksack um es mit nach Hause zu nehmen. Der Polizist fragte mich später, als er mir meinen Rucksack in den Hof brachte: "Das Tagebuch haben Sie?" Ich bejahte, weil ich dachte, es wäre im Rucksack drin. Dies war aber nicht der Fall, wie sich zuhause herausstellte. Die Polizei oder das Heim hatten das Schildkrötentagebuch konfisziert, von dem ich alle Kopien habe. Maria musste beim nächsten Telefonat lügen und sagte, sie findet das Tagebuch nicht mehr. Ich erklärte ihr, dass sie es nicht verloren hat, da ich es nach dem Austauschen auf den Rucksack gelegt habe, wo es dann verschwand. Seitdem habe ich ein Heim- und Umgangsverbot. Oder

Wie immer vor einem endgültigen Umgangsverbot verschob Frau Hummer beim Gespräch am 28.1.2019 mit mir, ihrer Vorgesetzten Fr. Przebala und meiner Begleitung meine im Mai 2017 vereinbarte Telefonierzeit mit Caroline 10 Minuten wöchentlich mittwochs um 18.30 Uhr auf alle 2 Wochen dienstags 10 Minuten um 14 Uhr mit der Begründung, dass dem Haus 6, wo Caroline seit Juli wohnt, die Zeit wegen dem Essen nicht passt. Dabei ist das Abendessen schon immer von 18.30 - 19 Uhr. Bei meinem Sohn Rudolf geht es auch, dass er weiterhin um 18.45 Uhr mit ihr telefonieren darf.

Am 27.2.17 rief ich nach 2 Wochen Pause zum ersten mal dienstags um 14 Uhr an statt wie bisher um 18.30 Uhr mittwochs. Caroline sagte, sie müsse zum Politikervorsingen. Sie möchte eine halbe Stunde mit mir telefonieren, aber heute gehe das nicht.


FP:18. Wie sah es mit den von den Heimbetreuern begleiteten Telefonaten zwischen Sabina und Ihnen und Sabina und deren Halbbrüdern aus?

Meine Tochter und ich bekamen in Haus 5 die wöchentliche Telefonzeit von 10 Minuten mittwochs um 18.30 Uhr, wo in allen Häusern des Heimes das Abendessen beginnt. Mein Sohn Quirin bekam zusammen mit seinem Bruder Cäsar die Telefonzeit jeden Mittwoch ab 18.45 Uhr, durfte aber im Gegensatz zu mir auch an anderen Tagen anrufen und länger telefonieren als ich. Vermutlich weil meine Söhne keinen persönlichen Umgang außer den Telefonaten hatten und haben. Quirin beklagte wie ich die völlig fehlende Information von Heim und Jugendamt uns gegenüber besonders in Bezug auf Umgang und Telefonate aber auch allgemein. Wir bekamen nie Bescheid, wann Sabina sich z.B. wegen Aufteilung aus Personalmangel in einem anderen Haus aufhielt, wann sich welche Telefonnummer wegen Umzug in Haus 1 ab 13.7.17 und dann in Haus 6 ab Sommer 2018 geändert hat. Von wann bis wann Sabina im Urlaub, beim Vater wegen unbegleitetem Umgang oder im Heim war usw. So konnten wir oft nicht mit ihr telefonieren, weil sie nicht da war und durch ihre mehrwöchigen Urlaub beim Vater für Quirin und mich viele Wochen nicht zu sprechen war.

FP:19. Wann haben Sie ihre Tochter das letzte Mal telefonisch gesprochen und wie kam es dazu?

Am 26.2.19 habe ich das letzte Mal mit ihr telefoniert. Dabei hörte mein Nachbar zu, was ich mitteilte. JA und Heim fürchten Zeugen und die Öffentlichkeit. Wie immer vor endgültigem Umgangsverbot ging auch diesmal ein Verschieben der Telefonate von mittwochs auf dienstags 14 Uhr durch die Ergänzungspflegerin Frau Wolf und Frau Przybirowski im Gespräch am 26.1.19 mit der Begründung voraus, dass die Zeit den Betreuern von Haus 6, wo Sabina seit Juli wohnt, wegen dem Essen nicht passt. Dabei ist das Essen schon immer von 18.30 - 19 Uhr und bei meinem Sohn Quirin geht es auch, dass er weiterhin um 18.45 Uhr anrufen darf.

Am 27.2.17 musste ich zum ersten Mal dienstags um 14 Uhr anrufen statt wie bisher um 18.30 Uhr mittwochs. Die Telefonzeiten meines Sohnes Quirin mittwochs um 17.45 Uhr wurden beibehalten. Sabina sagte, sie müsse zum Politikervorsingen. Sie möchte eine halbe Stunde mit mir telefonieren nicht nur wie sonst 10 Minuten, deshalb soll ich nächste Woche anrufen. Wir vereinbaren nach ständigen Terminen der Sabina Donnerstag, aber da hat sie Nachmittagsunterricht, daher erst um 16 Uhr. Ich weiß aber nicht, ob der nächste Donnerstag oder der Donnerstag nächste Woche gemeint war. Mein Nachbar hörte mit und äußerte den Verdacht, dass nächstes Mal auch kein Telefonat stattfinden wird, weil es von JA und Heim nicht erwünscht ist. So war es dann. Als ich am 28.2.19 anrief, sagte die Heimbetreuerin Fr. Engel sofort, Maria wolle nicht mit mir telefonieren. Ich meinte, das solle sie mir selber sagen. Die Betreuerin befahl meinem Kind: "Sabina sag nur das, sag nichts anderes, brauchst nur das zu sagen, dann kannst Du..." Sabina sagte zu mir: Ok. Ok Ich will nicht mit Dir sprechen und ging. Sie war aber im Hintergrund bei der anderen Betreuerin, die dieselben Worte wiederholte wie die Betreuerin Fr. Engel bei mir in der Leitung. Wenn ein Kind unter Psychopharmaka steht, dann funktioniert laut dem verstorbenen Herrn Moritz vom Verein Kinder sind Menschen Entfremdung durch Gehirnwäsche mit ständigen Wiederholungen i.V.m. Strafen und Belohnungen viel leichter. Sonst waren nie zwei Betreuer da, immer nur eine am Telefon. Fr. Engel meinte: "Sabina will nicht mit ihnen telefonieren. Sie hat mir sofort den Hörer gegeben und ist gegangen. Ich sagte: "Sie will zu mir zurück." Fr. Engel wandte sich an Sabina im Hintergrund: "Hast Du das gestern beim Jugendamt beim Hilfeplangespräch auch gesagt? Die andere Betreuerin wiederholte die Frage: "Hast Du das gestern beim Hilfeplangespräch beim JA auch gesagt?" Maria antwortete mit denselben Worten der anderen Betreuerin: "Ja, das habe ich gestern dem Jugendamt auch gesagt." Die andere Betreuerin sagte es Frau Engel und die sagte es mir mit immer denselben Worten. Ich meinte, ich wurde zum 2. Mal nicht zum Hilfeplangespräch eingeladen. Ich fragte, wer da alles dort war. Fr. Engel antwortete: "Das Jugendamt." Dabei gibt es keine gerichtliche Umgangsregelung und das Jugendamt ist nicht befugt Umgang zu streichen noch dazu ist das Jugendamt M. überhaupt nicht für das Umgangsverfahren zuständig sondern das Jugendamt A. oder das Kreisjugendamt M..




 
 
 

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